Media Outlet WZ | Wiener Zeitung Date of first publication 08/04/2025 Date of Latest Change 08/04/2025

3. Public Service Media

3.1. Public Service Media Mission, Governance and Independence

The Media Outlet shall describe its public service mission and the legal instrument on which it is based. It shall describe its governance structure, including the role of all relevant governance bodies or organisations (for example, regulator, supervisory board, government/parliament role). It shall state how its financial income is generated and what proportion of its financial resources are totally or partially provided by public funds. It shall state if both external and internal governance measures guarantee its editorial independence.

Is the Media Outlet a Public Service Media?

Yes

What is the public service mission for which it is responsible?

Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes – WZEVI-Gesetz §3:

§ 3.(1)Die Wiener Zeitung GmbH hat unter Bedachtnahme auf einen hohen journalistischen Qualitätsstandard und unter Beachtung eines Redaktionsstatuts sowie unter der Berücksichtigung der Ausrichtung als Aus- und Weiterbildungsmedium die „Wiener Zeitung“ als Online-Medium und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel auch in Print herauszugeben.
(2)Die Wiener Zeitung GmbH soll durch die Herausgabe der unabhängigen Wiener Zeitung nach Maßgabe von Abs. 1 folgende Aufgaben wahrnehmen:
1.
Erstellung, Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen über zeitgeschichtliche und gegenwärtige Ereignisse unter besonderer Berücksichtigung von historischen, demokratiepolitischen, wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Aspekten;
2.
Förderung des Verständnisses und des Interesses für und an politischen Sachverhalten, kulturellen, wissenschaftlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklungen;
3.
Stärkung der politischen und kulturellen Bildung und des demokratiepolitischen Bewusstseins, insbesondere durch die Vermittlung von Wissen über politische Prozesse, Strukturen und Inhalte;
4.
Erstellung, Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen über wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Themen unter besonderer Berücksichtigung des Standorts Österreich und Themenstellungen der Europäischen Union in Bezug auf Österreich.

Is this governed by legislation?

Yes

What law or legal instrument specifies its role and responsibilities?

Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes – WZEVI-Gesetz

Provide a reference URL here.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012264

What are the stakeholders with which it has formal relations, and what is the nature of the relationship?

-assoziiertes Mitglied des VÖZ – Verband Österreichischer Zeitungen
-Die Wiener Zeitung GmbH hat gemäß § 4 Abs. 1 WZEVI-Gesetz einen Media Hub mit der Bezeichnung „Media Hub Austria“ einzurichten. Der Media Hub Austria soll die Weiterentwicklung des Medienstandorts Österreich fördern, indem ein unabhängiges und zukunftsorientiertes Praxisprogramm für Journalistinnen und Journalisten angeboten, Innovationskraft gefördert und Medienkompetenz vermittelt wird. Dazu stellt die Wiener Zeitung GmbH gemäß § 4 Abs. 3 Z 1 WZEVI-Gesetz im Media Hub Austria etwa unabhängige Praxisprogramme bereit, die neben klassischem Journalismus auch die notwendigen theoretischen, digitalen, technologischen und wirtschaftlichen Fähigkeiten vermitteln, um (angehende) Journalistinnen und Journalisten auf zukünftige Erfordernisse des Medienmarkts vorzubereiten, insbesondere durch Bereitstellung von Praxisplätzen bei der Wiener Zeitung und bei Kooperationspartnern und -partnerinnen. Zur Beratung bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe hat die Wiener Zeitung GmbH einen Beirat eingerichtet; auch die WZ GmbH ist – neben anderen Medienunternehmen – Mitglied des Beirats. Die WZ GmbH schließt mit den Mitgliedsunternehmen Kooperationsvereinbarungen ab. Klarstellend wird festgehalten, dass dies keinen Einfluss auf die redaktionelle Unabhängigkeit der „Wiener Zeitung“ gemäß § 3 WZEVI-Gesetz hat.
-Die „Wiener Zeitung“ hat sich aus eigenem Interesse zur Einhaltung des „Pressekodex“ verschrieben, der vom Österreichische Presserat herausgegeben wird. Der Österreichische Presserat ist ein im österreichischen Vereinsregister zu Vereinsregisterzahl (ZVR): 085650650 eingetragener Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse - Österreichischer Presserat und versteht sich als moderne Selbstregulierungseinrichtung im Pressebereich, die der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit dient. Vereinszweck ist die Förderung der Pressefreiheit sowie eines der Wahrheitsfindung und Korrektheit verpflichteten Gebrauch derselben, Wahrnehmung der Selbstkontrolle der Printmedien sowie von Nachrichtenagenturen
-Die Wiener Zeitung GmbH ist Mitglied des Urban Journalism Network.
-Die Wiener Zeitung GmbH ist Mitglied der WAN-Ifra

How is income generated?

Bundesmittel & Vertriebserlöse

What portion of income is public funds?

99,9%

Does the governance guarantee editorial independence?

Yes

State here in what way.

„Herausgeber“ im Sinne des österreichischen Medienrechts ist die Wiener Zeitung GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung. Die österreichische Rechtslage garantiert bereits per se den Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit und Freiheit der journalistischen Berufsausübung (Art 10 EMRK, Art 13 StGG, Mediengesetz). Auch nach dem WZEVI-Gesetz ist eine Verpflichtung zur Achtung und Wahrung der Unabhängigkeit der Redaktion normiert, die jedenfalls auch die Geschäftsführung diesbzgl. verpflichtet. Darüber hinaus hat die Geschäftsführung der Wiener Zeitung GmbH mit dem Redaktionsbeirat ein Redaktionsstatut abgeschlossen, dass die redaktionelle Unabhängigkeit und auch die Freiheit der journalistischen Berufsausübung weiter absichert. Weiters ist darin festgelegt, dass die Redaktion bei der Bestellung der Chefredaktion ein Vetorecht hat.