JTI

Das Medium wurde gemäß dem JTI Programm und CWA 17493:2019 zertifiziert.

Deloitte

Zertifiziert von

Deloitte

Datum der Zertifizierung

16.01.2024

Kontaktinformationen

477 Collins Street
3000 Melbourne
Australia

Medium GMX News Rechtsträger 1&1 Mail & Media GmbH Datum der Erstveröffentlichung 21.10.2021 Datum der letzten Änderung 10.01.2024

14. Interne Rechenschaftspflicht

14.1. Umgang mit Unrichtigkeiten

Das Medium muss durch eine systematische redaktionelle Struktur sicherstellen, dass etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten rechtzeitig und transparent korrigiert werden. Dazu gehört ein eindeutiges Verfahren, das es der Öffentlichkeit und den in Bezug auf die Berichterstattung sachkundigen Personen ermöglicht, dem Medium potenzielle Fehler und Ungenauigkeiten mitzuteilen, und zudem die Bewertung und den Umgang mit deren Behauptungen regelt.

Haben Sie ein klares Verfahren, das es der Öffentlichkeit ermöglicht, das Medium auf mögliche Fehler hinzuweisen?

Ja

Veröffentlichen Sie dieses Verfahren?

Ja

Unter welcher URL ist es zu finden? Alternativ: Wo ist es neben jedem Teil des Inhaltes zu sehen?

https://www.gmx.net/magazine/so-arbeitet-die-redaktion/feedback-erreicht-redaktion-35644470

Haben Sie ein klares Verfahren, wie direkt an einer Geschichte beteiligte Personen das Medium auf mögliche Fehler hinweisen können?

Ja

Haben Sie ein klares Verfahren für die Bewertung und Bearbeitung von Einsprüchen?

Ja

Gibt es eine systematisch aufgebaute redaktionelle Struktur im Medium, die gewährleistet, dass etwaige Ungenauigkeiten oder Fehler in seinen Inhalten zeitnah und transparent korrigiert werden?

Ja

Wenn Sie zusätzliche Informationen veröffentlichen möchten, geben Sie diese bitte hier an.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gmx.net/magazine/so-arbeitet-die-redaktion/fehler-redaktionsalltag-passieren-umgehen-32423700

14.2. Veröffentlichung von Berichtigungen

Insbesondere in Bezug auf Unrichtigkeiten muss ein Medium bewährte Verfahren zur Berichtigung anwenden, wie z. B. eine eindeutige Korrektur an einer ähnlich prominenten Stelle und in einer ähnlichen Form wie die ursprüngliche Version, z. B. unter derselben URL oder mit einem ähnlichen Sendeformat zu einer ähnlichen Zeit.

Garantiert Ihr Medium die Veröffentlichung der Korrektur aller wesentlichen Ungenauigkeiten und Fehler an einem ähnlichen Ort und auf eine ähnliche Weise wie die Originalversion, z. B. unter der gleichen URL oder zu ähnlicher Zeit und in einem ähnlichen Sendeformat?

Ja

14.3. Kontakt und Beschwerdeprozess

Ein Medium muss eine bestimmte Person und/oder über Kontaktinformationen für Beschwerden benennen. Es muss ein Verfahren etablieren, wie die Öffentlichkeit in einen Dialog mit der Organisation treten kann, falls es zu möglichen Verstößen gegen deren journalistische Prinzipien oder redaktionelle Leitlinien kommen sollte. Diese Information muss leicht zugänglich sein.

Verfügt Ihre Organisation über einen festen Ansprechpartner für Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die journalistischen Prinzipien oder gegen die redaktionellen Leitlinien?

Ja

Verfügt Ihre Organisation über ein festgelegtes Verfahren, wie die Öffentlichkeit mit Ihnen in einen Dialog über mögliche Verstöße gegen die journalistischen Prinzipien oder die redaktionellen Leitlinien treten kann? (Dieses kann sich an dem von den meisten US-Bundesstaaten übernommenen Uniform Correction or Clarification Act orientieren.)

Ja

Ist diese Information klar verständlich verfügbar?

Ja

Unter welcher URL ist diese Information verfügbar? Wenn es sich nicht um eine einzelne Seite handelt, beschreiben Sie, wo Personen diese Informationen finden können.

https://www.gmx.net/impressum/

14.4. Interner Beschwerdeprozess

Das Medium muss durch ein eindeutiges Verfahren sicherstellen, wonach alle Mitarbeitenden über das Verfahren informiert sind, das bei Eingang einer solchen Beschwerde eingehalten werden muss. Zum Beispiel muss es bei größeren Medien bekannt und akzeptiert sein, dass der Autor eines journalistischen Werkes, welches Gegenstand einer solchen Beschwerde ist, die Angelegenheit an eine bestimmte dritte Person weiterreichen muss. Ein Medium muss sicherstellen, dass Beschwerden innerhalb des Mediums auf eine unvoreingenommene, angemessene und zeitnahe Art bearbeitet werden.

Kennen Ihre (angestellten und freiberuflichen) Mitarbeitenden das Verfahren, das im Falle solcher Beschwerden befolgt werden muss?

Ja

Sind sie sich bewusst, dass alle diese Beschwerden einem leitenden Mitarbeiter (von Organisationen, die groß genug sind, um Personal zu haben) zur Kenntnis gebracht werden müssen, der nicht direkt mit der Erstellung der Geschichte in Verbindung steht?

Ja

Verpflichtet sich Ihr Medienunternehmen, solche Beschwerdefälle fair, angemessen und zeitnah zu lösen?

Ja

14.5. Unabhängigkeit der Ombudsperson

Wird der interne Rechenschaftsmechanismus eines Mediums durch eine Ombudsperson abgebildet, so darf diese Person vom Medium benannt werden. In diesem Fall muss jedoch ein transparentes Verfahren für ihre Ernennung vorgesehen sein; zudem ist die Unabhängigkeit der Ombudsperson zu schützen, um sicherzustellen, dass sie nicht lediglich deshalb aus dem Amt entfernt werden kann, weil sie journalistische oder redaktionelle Entscheidungen oder Handlungen infrage stellt.

Hat das Medium eine Ombudsperson?

Nein